Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege dient der Genesung und Erholung nach einer Heilbehandlung. Für die rehabilitative Nachsorge steht der ärztliche und therapeutische Dienst zur Verfügung oder ein Hausarzt nach freier Wahl kommt zur Behandlung.
Die geräumigen Einzel- und Zweibettzimmer unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung sind wohnlich eingerichtet. Telefon und Fernseher gehören mit zur Ausstattung. Das Telefon ist jedoch nur gegen eine Gebühr nutzbar. Ein geräumiger Tagesraum lädt zu Kontakten ein. Jeder ist herzlich willkommen bei den zahlreichen kulturellen und geselligen Veranstaltungen in den benachbarten Pflegewohnbereichen.
Und falls der Arzt kleine Spaziergänge erlaubt, kann man diese im hauseigenen Garten oder in den umliegenden kleinen Parkanlagen genießen.
Kurzzeitpflege unterstützt und ergänzt die häusliche Pflege. Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen wollen, selber krank werden oder aus anderen Gründen nicht da sein können, übernimmt unser Pflegeteam ihre Aufgabe. Auch wenn sich der Pflegebedarf vorübergehend erhöht, ist die Kurzzeitpflege zur Verbesserung des Gesundheitszustandes zu empfehlen.
Verhinderungspflege ist für alle eine Option, deren eigentliche Pflege momentan verhindert ist. Sei es Beispielsweise weil ein pflegender Angehöriger selbst einmal ins Krankenhaus muss oder dass die Wohnung des Pflegebedürftigen renoviert werden muss. Wir stehen bei allen Eventualitäten bei.